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Privathaftpflichtversicherung

Für ein Missgeschick haften Sie unbegrenzt. Mit allem, was Sie haben.

So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch: Wer anderen einen Schaden zufügt, haftet in voller Höhe – mit dem gesamten Vermögen. Die Privathaftpflicht nimmt Ihnen dieses Risiko ab, für wenige Euro im Monat. Deshalb gilt sie als die wichtigste freiwillige Versicherung überhaupt.

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Warum sie unverzichtbar ist

Kleine Ursache, existenzielle Wirkung.

Das umgestoßene Rotweinglas auf dem Designerteppich ist ärgerlich. Existenzbedrohend wird es, wenn Menschen zu Schaden kommen: Wer beim Abbiegen mit dem Fahrrad eine Fußgängerin übersieht, haftet für Behandlung, Schmerzensgeld, Reha und Verdienstausfall – Forderungen, die schnell in die Millionen gehen. Genau dafür gibt es die Privathaftpflicht.

unbegrenzthaften Sie persönlich nach dem BGB – die Versicherung nimmt Ihnen dieses Risiko ab
1 Vertraggenügt für die ganze Familie – Kinder bleiben auch in Ausbildung und Erststudium mitversichert
weltweitgeschützt auf Reisen – zeitlich unbegrenzt, solange Ihr Wohnsitz in Deutschland bleibt

Was sie übernimmt

  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme
  • Gefälligkeitsschäden – etwa die fallengelassene Lampe beim Umzugshelfen
  • Mietsachschäden an Wohnung und Inventar – inklusive schleichender Allmählichkeitsschäden
  • Verlust fremder Schlüssel – auch der Mietwohnung, beruflich oder im Ehrenamt
  • Schäden durch deliktunfähige Kinder unter sieben Jahren

Quelle: SIGNAL IDUNA Produktseite Privathaftpflicht (Stand Juli 2026). Unverbindlicher Auszug; maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Leistungsumfang tarifabhängig – die konkreten Grenzen nennen wir Ihnen im Gespräch.

Ehrlicher Schnell-Check

Wann sie zahlt – und wann nicht.

Sie zahlt, wenn …

  • Sie versehentlich fremdes Eigentum beschädigen – vom Smartphone bis zum Auto-Kratzer mit dem Fahrrad
  • Ihr kleines Kind einen Schaden verursacht (Familientarif)
  • Sie den Schlüssel Ihrer Mietwohnung verlieren
  • Ihre Katze die Wände der Mietwohnung zerkratzt

Sie zahlt nicht, wenn …

  • Sie absichtlich handeln oder eine Straftat begehen
  • Sie Ihr eigenes Eigentum beschädigen – Eigenschäden sind kein Haftpflichtfall
  • der Schaden mit dem eigenen Auto passiert – dafür ist die Kfz-Haftpflicht da
  • Sie den Schlüssel des eigenen Hauses verlieren oder Haushaltsmitglieder untereinander betroffen sind

Drei Tarife, ein Prinzip: Die Grenzen wachsen mit.

Pur, Basis und Premium unterscheiden sich in Deckungssumme und Leistungsgrenzen – von der soliden Grundabsicherung bis zu einer der höchsten Deckungssummen am Markt, mit Neuwertentschädigung für junge Anschaffungen und dem ganzen Haushalt in einem Vertrag. Zusatzbausteine für Tiere, geliehene Autos, Cyber-Risiken und Diensthaftpflicht ergänzen nach Bedarf. Welcher Tarif zu Ihrer Situation passt, rechnen wir gemeinsam durch.

3Tarifstufen – wir finden im Gespräch die passende

Unser Unterschied im Ernstfall

Schaden? Bleibt bei uns im Haus.

Was kaum eine Agentur kann: Viele Schäden regulieren wir direkt hier am Markt 13 – ohne Umweg über die Konzernzentrale. Das heißt für Sie:

  • Kurze Wege: Ihre Schadenmeldung landet nicht in einer Warteschleife, sondern auf einem Schreibtisch bei uns
  • Eine Ansprechperson – von der Meldung bis zur Auszahlung
  • Schnellere Entscheidungen, weil wir Ihren Fall und oft auch Sie persönlich kennen
Schaden melden – in 2 Minuten

Je früher wir die wichtigsten Infos haben, desto schneller können wir handeln. Melden Sie Ihren Schaden online vor – wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Zur Schadenmeldung

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Ist die Privathaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben?
Nein – aber sie gilt als die wichtigste freiwillige Versicherung überhaupt. Der Grund steht im BGB: Wer anderen schadet, haftet unbegrenzt mit dem gesamten Vermögen. Ein Moment Unachtsamkeit kann ohne Versicherung ein Leben lang finanzielle Folgen haben.
Ist mein Kind im Studium noch mitversichert?
Ja – in der Familienhaftpflicht bleiben Kinder während der ersten Ausbildung oder des Erststudiums mitversichert, auch volljlährig, auch in der Wartezeit dazwischen und während Freiwilligendiensten. Der eigene Vertrag wird erst mit Heirat oder Berufseinstieg nötig.
Was ist mit Schäden beim Umzugshelfen?
Genau dafür gibt es die Gefälligkeitsschaden-Deckung: Wenn bei freiwilliger, unbezahlter Hilfe etwas zu Bruch geht – die Designerlampe beim Umzug, das Werkzeug des Nachbarn – ist das mitversichert. Ohne diese Klausel bliebe der Helfende oft auf dem Schaden sitzen, weil Gefälligkeiten rechtlich als stillschweigender Haftungsverzicht gelten können.
Lohnt sich der Wechsel, wenn ich schon versichert bin?
Oft ja – ältere Verträge haben häufig niedrigere Deckungssummen und kennen moderne Leistungen wie Forderungsausfall oder Gefälligkeitsschäden nicht. Der Wechsel ist risikolos: Mehrleistungen gelten sofort, Beiträge zahlen Sie erst, wenn der alte Vertrag ausläuft. Wir prüfen Ihre bestehende Police kostenfrei.
Deckt die Haftpflicht auch Schäden an meiner Mietwohnung?
Ja, Mietsachschäden sind mitversichert – vom Wasserschaden durch die ausgelaufene Waschmaschine bis zur beschädigten Einbauküche. Auch Allmählichkeitsschäden, die über Monate unbemerkt entstehen. Normale Gebrauchsspuren sind dagegen Vermietersache.

Der Haftpflicht-Check: alt gegen neu, schwarz auf weiß.

Kostenfrei und unverbindlich: Wir legen Ihre bestehende Police neben den aktuellen Schutz – Deckungssumme, Forderungsausfall, Gefälligkeitsschäden – und Sie entscheiden mit klaren Fakten.

Erstinformation nach § 15 VersVermV: hier abrufen